Juristen zu Stuttgart 21

 

Die Strafanzeige im Wortlaut

 

Strafanzeige gegen Verantwortliche der Deutschen Bahn wegen des Verdachts des besonders schweren Betruges gem. § 263 Strafgesetzbuch zum

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Die dazugehörige Pressemitteilung finden Sie hier.

 

Sonntag, 25. September 2011

 
 

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